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BVerwG, 08.06.1966 - I ER 210.65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.06.1965 - IV A 5/63
- BVerwG, 08.06.1966 - I ER 210.65
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 17.03.1964 - 2 BvO 1/60
Keine Fortgeltung von § 14 Abs. 4 HebG als Bundesrecht
Auszug aus BVerwG, 08.06.1966 - I ER 210.65
Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß § 14 Abs. 4 HebG nicht als Bundesrecht fortgilt (BVerfGE 17, 287 [BVerfG 17.03.1964 - 2 BvO 1/60]). - BVerwG, 16.01.1964 - I C 100.62
Gewährleistung des Mindesteinkommens für Hebammen - Anrechnung des Einkommens des …
Auszug aus BVerwG, 08.06.1966 - I ER 210.65
Die Klägerin vertritt in dem Armenrechtsgesuch die Ansicht, daß das Berufungsgericht von den Entscheidungen des Senats vom 20. November 1959 bzw. 16. Januar 1964 (BVerwGE 17, 353) abgewichen sei, indem es bei der Festsetzung des Mindesteinkommens den Verlust der Kaufkraft des Geldes nicht hinreichend gewürdigt und fürsorgerechtliche Erwägungen angestellt habe. - BVerwG, 20.11.1959 - I C 217.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.06.1966 - I ER 210.65
Die hiergegen eingelegte Revision des Beklagten wurde durch Urteil des Senats vom 20. November 1959 (BVerwGE 9, 334) zurückgewiesen.
- BVerwG, 21.08.1970 - I C 22.68
Anrechnung des Einkommens der Familienmitglieder einer verheirateten Hebamme bei …
Dieser Ansicht hat sich der erkennende Senat angeschlossen (vgl. Beschlüsse vom 8. Juni 1966 - BVerwG I ER 210.65 - und vom 4. Juni 1970 - BVerwG I B 9.70 -). - BVerwG, 28.10.1974 - II B 35.74
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - …
Eine Rechtsfrage, deren Beantwortung durch das Berufungsgericht im Revisionsverfahren nicht überprüft werden konnte, rechtfertigt nach ständiger Rechtsprechung nicht die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (u.a. Beschlüsse vom 30. September 1960 - BVerwG I B 19.59 - und vom 8. Juni 1966 - BVerwG I ER 210.65 -). - BVerwG, 27.02.1969 - IV B 236.68
Unterbrechung der Verjährung von Erschließungsbeiträgen nach den …
Abgesehen davon, daß Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu § 147 AO nicht vorliegen, wäre mithin die Zulassung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht gerechtfertigt, weil hier die streitige Rechtsfrage infolge ihres landesrechtlichen Charakters nach dem oben Gesagten der revisionsgerichtlichen Nachprüfung entzogen ist und daher eine Klärung der widerstreitenden Rechtsauffassungen in einem Revisionsverfahren nicht herbeigeführt werden könnte (vgl. Beschluß vom 8. Juni 1966 - BVerwG I ER 210.65 -).
- BVerwG, 09.01.1974 - VII B 115.73
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Zweck dieser Vorschrift ist es, die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu wahren und einen Widerstreit der Rechtsauffassungen zu klären (vgl. Beschluß vom 8. Juni 1966 - BVerwG I ER 210.65 - [S. 6]). - BVerwG, 21.08.1970 - I C 23.68
Zuordnung von § 14 Abs. 1 und 2 Hebammengesetz (HebG) zum Bundesrecht - …
Dieser Ansicht hat sich der erkennende Senat angeschlossen (vgl. Beschlüsse vom 8. Juni 1966 - BVerwG I ER 210.65 - und vom 4. Juni 1970 - BVerwG I B 9.70 -). - BVerwG, 04.06.1970 - I B 9.70
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Hebamme mit …
Dieser Ansicht müßte nunmehr auch in der Entscheidung Rechnung getragen werden, die der Senat in dem von dem Beklagten erstrebten Revisionsverfahren zu fällen hätte (ebenso schon Beschluß des Senats vom 8. Juni 1966 - BVerwG I ER 210.65 -).